Schiesspflicht ( Obligatorisch ) 2023
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Freitag 16. Juni 2023 | 18.00 - 20.00 Uhr |
Freitag 18. August 2023 | 18.00 - 20.00 Uhr |
Samstag 26. August 2023 | 09.00 - 12.00 Uhr |
10 Minuten vor Schiessende werden keine Standblätter mehr abgegeben! |
Programm
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,
so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Entlassung aus der Militärdienstpflicht (PA)
Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.
Weitere Informationen finden sie unter Schiesswesen ausser Dienst und im Merkblatt Schiesspflicht 2023
Waffe ins Eigentum übernehmen am Ende der Dienstzeit?