- Obligatorische Schiesspflicht
Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August
absolviert werden. Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter
Abfrage Schiessdaten
ersichtlich.
- Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht
oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben,
werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem
Nachschiesskurs
aufgeboten.
Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz